Khidir S. Khalil (Pir Xidir Sileman) und Telim Tolan
Obwohl die monotheistischen Yeziden in ihrer Geschichte zahlreichen Pogromen ausgesetzt waren, bei denen tausende unschuldige Menschen ihr Leben lassen mußten - allein in der Zeit des Osmanischen Reiches wurden 72 Vernichtungszüge gegen die Yeziden geführt - haben sie die jahrtausendalte Religion und Kultur ihrer Vorfahren bis heute nicht aufgegeben. In ihren Herzen pulsiert die Liebe zu ihrer Religion und der Wunsch nach Freiheit.
Die Gesamtmitgliederzahl der Yeziden übersteigt 0,75 Millionen. Die Mehrheit (ca. 600.000) leben im Nordirak. Dort befindet sich das religiöse Zentrum Lalish. Das weltliche Oberhaupt der Yeziden Mir Tahsin Saied Beg residiert in Ba´adre, das ca. 20 Kilometer von Lalish entfernt ist. In Eyn Sufne hat das geistliche Oberhaupt Sheikh Kheto Baba-Sheikh seinen Sitz. Des weiteren leben Yeziden in Syrien, Armenien, Georgien und in der Türkei. Die Zahl der in der Türkei lebenden Yeziden hat sich in den letzten 25 Jahren von 20.000 auf 150 Mitglieder reduziert. Ein Großteil der aus diesem Gebiet stammenden Yeziden ist nach Deutschland geflüchtet, wo mittlerweile 30. 000 Yeziden leben.
Von den bis vor ca. 10 Jahren in Armenien und Georgien lebenden 82.000 Yeziden blieben nunmehr 23.000 Yeziden in diesen Staaten, davon 22.000 in Armenien. Der Zerfall der Sowjetunion und die für die Yeziden einhergehende Verschlechterung ihrer Menschenrechte zwang sie, ihre Siedlungsgebiete aufzugeben und nach Rußland, in die Ukraine oder Europa zu flüchten.
Die Situation der in Syrien lebenden Yeziden verschlechtert sich zunehmend. In dem in der Dengê Êzîdiyan 1997 veröffentlichten Artikel "Syrischen Yeziden im Spannungsfeld von Ethnizität und Religion“ von Sebastian Maisel wird hierzu ausführlich Stellung genommen. Es sollen hier nur kurz die wichtigsten Punkte erwähnt sein, mit denen der syrische Staat die Grundrechte der Yeziden beschneidet und versucht sie zu assimilieren: - Der syrische Staat erkennt die seit Jahrhunderten in Syrien lebenden Yeziden nicht als gleichberechtigte Bürger mit den arabischen Bewohner an. Den Yeziden sind die Staatsangehörigkeitrechte versagt. Nur ein kleiner Teil der Yeziden sind aufgrund hoher Schmiergeldzahlungen an örtlichen Beamten im Besitz der syrischen Staatsangehörigkeit. Sie werden als Fremde im eigenem Land behandelt. So wird der Besitz von Land und die landwirtschaftliche Nutzung nur in den seltensten Fällen erlaubt. Während der Staat die Grundnahrungsmittel für die syrischen Staatsangehörige subventioniert, müssen die Yeziden ihre Nahrung zu überhöhten Preisen einkaufen.
- Die yezidische Religion wird im Gegensatz zur islamischen, christlichen und jüdischen Religion nicht anerkannt. Der syrische Staat vertritt die Ansicht, daß es sich beim Yezidentum um eine islamische Sekte handelt. Yezidische Kinder werden gegen ihren Willen in den Schulen zur Teilnahme am Islamunterricht gezwungen. Der Gebrauch der kurdischen Sprache, in der auch die Gebete und anderen religiösen Texte der Yeziden verfaßt sind, ist verboten.
- Yezidische Kinder, die keine syrischen Staatsangehörige sind, dürfen höherbildende Schulen nicht besuchen.
- Nach einem Erlaß des syrischen Staates im Jahre 1962 mußten die Yeziden ihre Siedlungsgebiete verlassen. Ihnen wurden Gebiete zugewiesen, die durch eine schlechte Grundwasserversorgung und unfruchtbaren Böden gekennzeichnet sind.
Im Nachfolgenden wird die Situation der Yeziden im Irak näher beleuchtet. Dabei ist die Situation der Yeziden im Irak vergleichbar mit der der Yeziden in Syrien. Als die wichtigsten Punkte der Assimilierungspolitik des Iraks gegen die Yeziden können herangezogen werden: - Bei den Volkszählungen, die im Jahre 1977 und 1987 im Irak durchgeführt wurden, wurden die Yeziden als eine arabische Volksgruppe bzw. Stamm registriert. Der Irak ist der Ansicht, daß die Yeziden ursprünglich Moslems waren und diese sich erst im Laufe der Zeit vom Islam distanziert haben.
- Es ist ein ausgesprochenes Ziel des irakischen Regimes, den Yeziden ihre kurdische Identität zu entziehen und sie zu arabisieren. Die Yeziden sollen sich zum Islam bekennen.
- Der Gebrauch der kurdischen Sprache ist für Kurden strengstens untersagt. Bedenkt man, daß die religiösen Texte der Yeziden im Gegensatz zum Islam in kurdischer Sprache abgefaßt wurden, stellt dieser Erlaß für die Yeziden eine erhebliche Behinderung in ihrer Religionsausübung dar.
- Seit 1963 ist an den Schulen yezidischer Religionsunterricht nicht erlaubt. Statt dessen werden die Kinder wie in Syrien gezwungen, am islamischen Religionsunterricht teilzunehmen.
- Das Saddam Husseins Regime vertrieb gewaltsam viele Yeziden aus ihren seit Jahrhunderten angestammten Dörfer und ließ diese von Arabern bewohnen. Die zwangsenteigneten Yeziden wurden in großen Kunstdörfern zusammengefaßt. Diese lagerähnlichen Dörfer werden von den irakischen Soldaten strengstens bewacht. Die Vertreibungsaktionen und Umsiedlungen gehen auf einen Erlaß des Iraks im Jahre 1978 zurück. Ziel ist es, die festen und gewachsenen Dorf- und Sozialstrukturen der Yeziden zu zerschlagen und die Wehrhaftigkeit der Dörfer gegenüber Übergriffen von islamischen Fundamentalisten zu schwächen. Des weiteren wird mit diesen Aktionen erreicht, daß die bisherige weitestgehend funktionierende Eigenversorgung der Yeziden durch landwirtschaftlichen Anbau aufgrund der nun schlechteren Bodenverhältnisse verloren geht. Mit diesen Mitteln wird beabsichtigt die Moral und die Solidarität der Yeziden zu schwächen. Die Yeziden sollen bewußt erkennen, daß Ihr Festhalten an ihre Identität, zu Benachteiligungen führt. Endziel ist die Resignation der Yeziden vor dem übermächtigen Islam.
Nachfolgend seien nur einige Beispiele stellvertretend für diese Politik genannt: - Im Sheikhan-Gebiet wurden sieben Dörfer den Yeziden gewaltsam entrissen und den Arabern überlassen. Während die Yeziden entwaffnet wurden, wurden die Araber bewaffnet. Die wehrlosen Yeziden wurden in ein aus dem Boden gestampften neuen Dorf umgesiedelt. Die Namen der Dörfer lauten: Meme Reshan, Baqesre, Mehmud, Muqbele, Museka, Cerwa und Kendal.
- Im Jahre 1978 wurden 126 yezidische Dörfer im Sinjar-Gebiet gewaltsam durch das irakische Regime auf zehn Dörfer reduziert.
- Acht yezidische Dörfer um die Stadt Duhok wurden zerstört. Die Einwohner wurden nach Shariya verschleppt.
- Die in den Dörfern im Elqush-Gebiet lebenden Yeziden wurden gezwungen in die Dörfer Sheikha und Niseriye umzusiedeln.
- Die Yeziden aus den Dörfer im Feyde-Gebiet mußten in das Dorf Babire umsiedeln.
- Im Silivani-Gebiet wurden 13 yezidische Dörfer zerstört. Der yezidische Stamm der Hewiri wurde mit Gewalt aus seinem Gebiet vertrieben.
- Die Yeziden im Simele-Gebiet mußten ihre 13 Dörfer aufgeben und in das Dorf Khanike umsiedeln.
Jeder Yezide, der versuchte, sich der gewaltsamen und unrechtmäßigen irakischen Landnahme zu widersetzen bzw. politisch dieses Thema diskutierte, wurde festgenommen, verschleppt und in den meisten Fällen umgebracht. Besonders die yezidische Elite aus Persönlichkeiten und Intellektuellen wurde zur Zielscheibe des Irakregimes und zahlreiche mußten ihr Leben für ihre freiheitliche Überzeugung lassen. Dies ist auch ein Grund, warum viele yezidische Intellektuelle aus dem Irak flüchten. Viele haben sich den kurdischen Widerstandsorganisationen angeschlossen. Einige sind nach Europa geflohen.
Die Auswirkung der Zwangsumsiedlungen sind auch heute noch signifikant und lassen sich zusammenfassend wie folgt darstellen: - In den neuen Kunstdörfern hat sich die einst gute wirtschaftliche Situation der Yeziden wesentlich verschlechtert. Die Yeziden müssen ohnmächtig von der Macht und Willkür des irakischen Regimes zusehen, wie die Araber auf ihren zwangsenteigneten Ländereien zu Wohlstand gelangen.
- Die medizinische Versorgung ist in den neuen Siedlungen besonders schlecht.
- Die schlechte wirtschaftliche Situation führt unter den Yeziden leichter zu Streitigkeiten.
- Die Yeziden können größtenteils der traditionellen Viehzucht nicht mehr nachgehen, weil die Araber den Yeziden nicht erlauben, ihre Tiere außerhalb der neuen Kunstdörfer Weidefläche zu benutzen.
- Während die Yeziden ihre Toten bis vor einiger Zeit auf ihren alten Friedhöfen beerdigen konnten, wird dieses von den umliegenden Arabern nicht mehr erlaubt. Selbst der Besuch von heiligen Plätzen wird von den Arabern weitestgehend eingeschränkt.
- Das Bildungsniveau ist bei den Yeziden in der letzten Zeit wieder rückläufig, weil immer weniger Yeziden ein Studium ihrer Kinder finanzieren können.
- Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation in den Dörfern, wandern einige Yeziden in den Städten ab. Aber auch hier wird die Diskriminierung der Yeziden fortgesetzt. Arbeit wird nur selten an Yeziden vergeben. Als tiefgreifende Konsequenz ist zu beobachten, daß durch diese Abwanderungen der Verfall des Yezidentums vorangetrieben wird.
Nach dem Kuwait-Krieg 1991 erkämpften sich die Kurden eine Autonomie im Nordirak. Die yezidischen Siedlungsgebiete befinden sich jedoch lediglich zu 10% im kurdischen Autonomiegebiet. In dem vom Irak regierten Teil sind 90% des Siedlungsgebietes. Die Yeziden wurden durch die neu geschaffenen Grenzen voneinander getrennt. Ein großes Problem ist, daß der Großteil der Yeziden vom religiösem Leben ihres Zentrums in Lalish abgeschnitten wurde, weil es sich im kurdischen Autonomiegebiet befindet. Zuerst verbesserte sich die Situation der Yeziden im kurdischen Teil. Der seit 1993 andauernde Brüderkrieg zwischen den kurdischen Parteien KDP und PUK verschlechterte jedoch wieder die Situation. Hunderte von irakischen Agenten wurden in das Autonomiegebiet eingeschleust. Sie führen im Auftrage des Irakregimes die Ermordungen wichtiger Oppositioneller und Persönlichkeiten aus und übernehmen unbemerkt in den kurdischen Parteien wichtige Positionen. Der Zuwachs der extrem-islamischen Parteien und ihren Anhängern in Kurdistan wird nicht nur zu einer ernsten Gefahr für die Demokratiebestrebungen sondern besonders für die religiösen Minderheiten der Christen und Yeziden.
In den letzten zwei Jahren wurden durch moslemische Geistliche in den Moscheen der Städte Duhok und Semele Haß und Verachtung gegen die Yeziden geschürt.
In ihren Parteiprogrammen setzen sie sich für einen kurdischen Staat nach islamischen Muster ein. Die mittlerweile drittstärkste und bewaffnete Partei "Islamische Bewegung Kurdistans" hat bereits desöfteren erklärt, daß der Islam zur Staatsreligion erklärt werden muß und der Koran die Verfassung wird. Nicht-Moslems haben in einem kurdischen Staat nicht zu leben.
Islamische Fundamentalisten verbreiten die Auffassung, daß die Yeziden gottlos und ungläubig seien. Der Umgang mit Yeziden wird als unrein bezeichnet und sie werden als mitverantwortlich für die schlechte Situation gemacht. Die durch den Krieg verarmte und hungernde Bevölkerung ist leicht für derartige Gedanken der Fundamentalisten zu gewinnen, daß auch die Yeziden für die schlechte Situation verantwortlich sind. Islamisierungsbestrebungen und Übergriffe auf Yeziden im kurdischen Autonomiegebiet häufen sich. In der letzten Zeit wurden wieder verstärkt yezidische Frauen von Moslems entführt und zur Annahme des moslemischen Glaubens gezwungen. Die yezidische Minderheit ist nicht in der Lage, sich gegen diese menschenverachtenden Handlungen zu wehren. Dies zeigt, daß Yeziden der Willkür der Moslems ausgesetzt sind. Zwar bekunden die kurdischen Parteien, sich für die Rechte der Yeziden einzusetzen. Sie sind jedoch unter anderem aufgrund des Brüderkrieges nicht in der Lage, den Yeziden ausreichend Schutz zu gewähren.
Das irakische Regime hat der arabischen Bevölkerung die Yeziden de facto zum Töten freigegeben. Entsprechende Übergriffe der arabischen Moslems gegen Yeziden werden strafrechtlich nicht verfolgt. 1992 wurde ein arabischer Iraker des Stammes der Hedidi in der Nähe eines yezidischen Dorfes im Elqush-Gebiet ermordet. Die Angehörigen des Ermordeten beschuldigten grundlos die Yeziden und töteten zwölf yezidische Jugendliche. Hinzu kommt, daß von diesen Personen am 14.02.1992 ein Anschlag auf das Oberhaupt der Yeziden Mir Tahsin Saied Beg verübt wurde, bei dem er schwer verletzt wurde, und zwei seiner Begleiter dem Kugelfeuer erlagen. Das Attentat wurde ca. Kilometer vor Mosul verübt. Die Untätigkeit des irakischen Regimes ergibt sich nicht nur aus der Passivität einzelner Dienststellen, sondern entspricht der Gesamttendenz einer Rechtsordnung, die die privilegierte Stellung der Moslems als selbstverständlich ansieht. Die kurdenfeindliche Politik des Iraks äußert sich in ihrer gesamten Härte in der Unterdrückung der Yeziden. Während über 90% der Kurden durch die Islamisierung viele arabische Traditionen und Angewohnheiten übernommen haben, haben die Yeziden ihre ursprüngliche kurdische Identität nicht aufgegeben. Das Yezidentum, das somit als die Quelle des Kurdentums gilt, will der Irak vernichten und seine Anhänger islamisieren. Die Angriffe des Iraks gegen die Kurden treffen zuerst die yezidischen Kurden als schwächstes Glied in der Kette, der im Irak lebenden Minderheiten.
Das staatliche Straf- und Familienrecht Iraks bietet den Yeziden keinen hinreichenden Schutz. Anders als für Christen, Juden und moslemische Kurden sieht das irakische Familienrecht keine Sonderbestimmungen für Yeziden z.B. beim Religionsunterricht vor. Dem einzelnen Yeziden werden immer wieder bei der Arbeit, der Lebensmittelbeschaffung und ähnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens beim notwendigen oder zufälligen Zusammentreffen mit Angehörigen der religiösen Mehrheitsbevölkerung schwere Kränkungen oder wirtschaftliche Behinderungen zugefügt oder angedroht. Diese ständige Bedrohung prägt die Alltagserfahrung der Yeziden. Er muß sich die Unsicherheit, in der die Yeziden auch durch die in den alltäglichen Vorfällen liegende Bedrohung leben, insoweit zurechnen lassen, als er auch eine nachträgliche Ahndung von Übergriffen unterläßt, was nach den Beweisergebnissen regelmäßig geschieht und dadurch die Täter ermuntert, weiterhin mutwillig und rücksichtslos ihren yezidischen Nachbarn Schaden zufügen oder sie zu provozieren oder zu bewältigen.
Es ist davon auszugehen, daß der irakische Staat trotz bestehender Schutzfähigkeit nicht willens ist, mit dem ihm zur Verfügung stehenden strafprozessualen Mitteln einer Verfolgung der Yeziden durch Moslime entgegenzuwirken. Nicht jede Untat wird vom Staat direkt veranlaßt. Er hat jedoch ein System geschaffen, mit dem er wenn nicht immer unmittelbar so doch mittelbar die yezidische Identität auszulöschen versucht.
Aktuelle Verfolgungsfälle von 1996 - 1997
- Im Mai 1996 wurde ein yezidisches Mädchen aus der Stadt Eyn Sufne (Bezirk Sheikhan) von einem moslemischen Mann entführt und in die von Kurden verwaltete Siedlung Cire gebracht. Die Entführung wurde von den Moslems als Heldentat gefeiert. Man rühmte sich mit dieser Tat ein Mädchen aus der Ungläubigkeit befreit zu haben. Um das yezidische Mädchen zu befreien, entführte ein Yezide ein moslemisches Mädchen. Die Moslems sahen sich jedoch nicht veranlaßt, daß yezidische Mädchen ihren Eltern zu übergeben. Moslemische geistliche riefen zum "endgültigen Kampf" gegen die "gottlosen" Yeziden auf. Moslemische Stammesführer kurdischer und arabischer Herkunft mobilisierten bewaffnete Personen in und um der Stadt Eyn Sufne. Selbst die irakische Zentralregierung beteiligte sich mit der Absendung von Streitkräften und schwerem Geschütz. Es schien, als ob der gemeinsame Haß auf die Yeziden, die sonst miteinander verfeindeten kurdischen und arabischen Gruppierungen solidarisierte. Die Situation war sehr ernst für die zahlenmäßig weit unterlegenen Yeziden. Sie mußten jederzeit mit einem Übergriff rechnen, der tausenden von Yeziden das Leben gekostet hätte. Das weltliche Oberhaupt der Yeziden, Mir Tahsin Saied Ali, veranlaßte die Freigabe des moslemischen Mädchen und konnte somit das drohende Unheil abwenden. Das yezidische Mädchen wurde nicht zurückgegeben. Auch die kurdischen Parteien konnten die Yeziden nicht zu ihrem Recht verhelfen.
- Im August 1997 wurden 2 yezidische Lehrer aus dem Dorf Khetare im Elqush-Gebiet, die yezidische Religion unterrichtet haben von dem irakischen Geheimdienst festgenommen und gefoltert. Sie wurden unter Androhung ihres Lebens gezwungen, keinen yezidischen Religionsunterricht auszuüben.
- In der Bezirkshauptstadt Eyn Sufne lebten seit jeher überwiegend Yeziden. U.a. befindet sich hier der Wohnsitz des geistlichen Oberhauptes der Yeziden. Gezielt werden vom irakischen Regime in Eyn Sufne Angehörige des arabischen Stammes Hedidi und des kurdischen Stammes Zediki angesiedelt, da diese sich an mehreren blutigen Übergriffen auf die Yeziden beteiligt haben. Im August 97 wurden zuletzt 260 Grundstücke den Yeziden weggenommen, insgesamt wurden 1.500 Grundstücke zwangsenteignet.
Zusammenfassung
Die Yeziden sind Mitglieder einer Gruppe, die als solche erheblichen Rechtsverletzungen in deren Heimatgebieten ausgesetzt ist. Eine derartige Gruppenverfolgung liegt vor, wenn eine durch gemeinsame Merkmale - hier die kurdische Volks- und yezidische Religionszugehörigkeit - verbundene Gruppe als solche Ziel politischer Verfolgungsmaßnahmen ist. Die yezidischen Gruppenmitglieder müssen Rechtsgutbeeinträchtigungen erleiden, aus deren Intensität und Häufigkeit jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Flucht herleiten kann, selbst alsbald ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden. Weder die Yeziden in den kurdischen Autonomiegebieten noch die Yeziden im Irak sind vor Übergriffen des im Nahen Osten zunehmenden islamischen Fundamentalismus und den Arabisierungsbestrebungen des irakischen Regimes geschützt. Demzufolge kann eine inländische Fluchtalternative nicht in Betracht gezogen werden. Abschließend kann festgestellt werden, daß die Situation der Yeziden über das allgemeine schwere Los der Kurden hinaus geht.
Die aggressionsgeladene, jederzeit zu Gewaltausbrüchen oder Demütigungen zu Lasten der Yeziden tendierende Situation im Gesamtirak zwingt daher die Yeziden zunehmend ihre seit Jahrhunderten angestammte Heimat zu verlassen.
Der Artikel erschien erstmalig in der Print-Ausgabe der Dengê Êzîdiyan, Nr. 6+7 in 1997
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