Yezidisches Forum e.V.
Eidechsenstr. 19
26133 Oldenburg
Oldenburg, 04.02.2002
Verwaltungsgericht Oldenburg
Verwaltungsrechtssache XY gegen die Bundesrepublik Deutschland
Ihr Aktenzeichen 3 A 4865/99
Sehr geehrte XY!
Mit Beschluss vom 29.08.2001 haben Sie ein Sachverständigengutachten zu der Frage angefordert, ob yezidische Frauen und Mädchen im Nordirak, die sich in der Öffentlichkeit ohne männliche Begleitung bewegen, überall und jederzeit (gegebenfalls mit welcher Wahrscheinlichkeit) mit ihrer Entführung durch die moslimische Bevölkerung rechnen müssen, insbesondere, wenn ihre Familie nicht über gute Kontakte zur KDP verfügen.
Bei der Erstellung der Stellungnahme haben wir die uns u.a. aufgrund zahlreicher Kontakte vorliegenden Informationen über die Sitaution der Yeziden im Irak ausgewertet und weitergehende Recherchen betrieben. Desweiteren wurden mit Yeziden aus dem Nordirak, die über gute und aktuelle Kenntnisse zum Irak, speziell Nordirak verfügen, Gespräche geführt. Dies war insbeondere hilfreich bei der Dokumentation der unten beschriebenen Fälle. Erwähnenswert sei, dass zu den Gesprächspartnern auch Frauen zählten. Letzlich wurden die Aussagen abgeglichen und eine Bewertung vorgenommen.
Allgemeine Situation der Yeziden im Nordirak (KDP-Gebiet)
Nach dem Golfkrieg 1991 erreichten die Kurden eine Autonomie im Nordirak. Die Zahl der im Gesamtirak lebenden Yeziden wird auf 600.000 geschätzt. Offizielle Zählungen gibt es nicht. Die kurdischen Yeziden befinden sich jedoch lediglich zu ca. 10% im kurdischen Autonomiegebiet. In dem vom Irak regierten Teil leben ca. 90% der Yeziden. Die Yeziden wurden durch die neu geschaffenen Grenzen voneinander getrennt.
Die KDP gewährt den Yeziden in ihrem Gebiet gewisse Rechte. So unterstützt sie den yezidischen Verein in Dohuk. Sie hat einen Yeziden zum Minister bestellt und Religionsunterricht für yezidische Kinder eingeführt. Trotz dieser für Yeziden bisher unüblichen Rechte, ist sie offenbar nicht in der Lage, die Yeziden vor gesellschaftlichen Diskriminierungen und Repressallien seitens moslemischer Fundamentalisten ausreichend zu schützen.
Die Sitaution im KDP-Gebiet kann nicht als politisch stabil bezeichnet werden. Es gibt regionale Kräfte, die sich dem Einfluss der KDP verschließen und ihre eigenen Regeln bestimmen. Die KDP hat wenn auch stäkste Kraft keine alleinige und nachhaltig gefestigte Hoheitsgewalt in ihrem Gebiet, wie diese vergleichsweise bei einem souveränen Staat vorhanden ist.
Der Zulauf zu extrem-islamischen Parteien im Nordirak wird nicht nur zu einer ernsten Gefahr für die Demokratiebestrebungen, sondern besonders für die religiösen Minderheiten der Christen und Yeziden. Es wurde in den letzten Jahren zunehmend beobachtet, dass moslemische Geistliche in den Moscheen der Städte Duhok und Semele Haß und Verachtung gegen die Ungläubige, respektive Yeziden schüren.
In ihren Parteiprogrammen setzen sich die Extremisten für einen islamisch geprägten kurdischen Gottesstaat ein. Die mittlerweile drittstärkste bewaffnete Partei „Islamische Bewegung Kurdistans“, die über bewaffnete Kräfte verfügt, hat mehrfach gefordert, dass der Islam zur Staatsreligion erklärt werden und der Koran die Verfassung darstellen müsse. Nicht-Moslems hätten in einem kurdischen Staat nicht zu leben.
Islamische Fundamentalisten verbreiten die Auffassung, dass die Yeziden „gottlos“ und „unrein“ seien. Sie legitimieren Ihre aggressive Haltung aus dem Koran, der den Kampf gegen die „Ungläubigen“ praktisch als eine Gundaufgabe eines Moslems versteht. Der Umgang mit Yeziden wird als unzulässig bezeichnet, sie werden als mitschuldig an der desolaten wirtschaftlichen Situation dargestellt. Die durch den Krieg verarmte und hungernde Bevölkerung ist leicht für eine derartige Propaganda zu gewinnen.
Das Erstarken des Fundamentalismus in der letzten Zeit zeigt sich auch in den folgenden Vorfällen: Ende letzten Jahres haben Mitglieder der fundamentalistischen „Islamischen Bewegung Kurdistans“ in Halabce (PUK-Gebiet) 37 PUK-Peshmergas hingerichtet und erfolglos versucht, Halabce in ihre Gewalt zu nehmen.
Ende 2000 hat die Islamische Bewegung Kurdistans den beliebten KDP-Verantwortlichen für die Stadt Erbil, Franco Hariri, ermordet. Die Tat wird einhellig auf seine christliche Religionszugehörigkeit zurückgeführt.
Islamisierungsbestrebungen und Übergriffe auf Yeziden im kurdischen Autonomiegebiet sind in den letzten Jahren nicht geringer geworden. Die yezidische Minderheit ist häufig nicht in der Lage, sich dagegen zu wehren. Die einzelnen Yeziden sind im Alltag - bei der Arbeit, beim Einkauf oder anderem – regelmäßig beim unvermeidlichen oder zufälligen Zusammentreffen mit Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung Drangsalierungen und wirtschaftlichem Boykott ausgesetzt, zumeist verbunden mit weitergehenden Drohungen.
Motive für die Entführung einer yezidischen Frau bzw. eines yezidischen Mädchens - Religiöse Motivation: Von der zwangsweisen Bekehrung einer nicht moslemischen Person verspricht sich der moslemische Täter gemäß einer gängigen Auslegung der Koransuren sein Seelenheil. Hinzu kommt, dass ihm die Tat auch gesellschaftliche Anerkennung verschafft.
- Wirtschaftliche Gründe: Besonders für arme Moslems, die nicht in der Lage sind, das immer noch übliche Brautgeld aufzubringen, ist die Entführung einer yezidischen Frau ein naheliegender Ausweg. Das Brautgeld entfällt, zudem wird der Täter für seine „Heldentat“ mit Spenden belohnt.
- Der Täter kann fest damit rechnen, dass die yezidische Frau einen sexuellen Übergriff ihren Angehörigen nicht offenbaren wird, weil sie zu Recht befürchtet, dass auch das Eingeständnis, in dieser Weise Opfer zu sein, ihre Eigenschaft als Yezidin aufgrund der strengen religiösen Regeln in Frage stellt und entsprechende Sanktionen von der yezidischen Gesellschaft zu erwarten sind.
Die Folgen einer Entführung oder anderen sexuellen Übergriffen bei einer yezidischen Frau bzw. einem yezidischen Mädchen
Bei einer Entführung verliert die betroffene Person selbst nach einer Befreiung wegen des Gebotes der sexuellen Unantastbarkeit durch Moslems ihre Eigenschaft als Yezidin. Sie wird trotz der unverschuldeten Opferrolle nicht mehr in ihre Familie zurückgenommen und kann auch nicht weiter in der yezidischen Gesellschaft integriert existieren. Die Konsequenzen sind insofern nicht vergleichbar mit der Situation moslemischer Frauen. Würde ihnen umgekehrt ein derartiges Schicksal widerfahren, hätte dies nach moslemischen Regeln nicht den Verlust der Religionszugehörigkeit zur Folge.
Es sind Fälle bekannt, in denen allein der Verdacht, dass ein yezidisches Mädchen sexuell von Moslems bedrängt worden sei, als Grund hinreichte, um das betroffene Mädchen schwerwiegenden Sanktionen bis zum Ausschluss oder gar Verletzung der körperlichen Versehrtheit auszusetzen.
Konsequenzen für yezidischen Frauen und Mädchen
Yezidische Mädchen werden von Kind an dazu erzogen, sich unter keinen Umständen allein in der moslemischen Gesellschaft zu bewegen. Dass die Frauen von den Moslems als Beute betrachtet werden, ist über Jahrhunderte erfahren worden. Auch in männlicher Begleitung gilt es als unerwünscht und riskant, sich innerhalb eines moslemischen Umfeldes zu bewegen. Die yezidischen Mädchen halten sich an diese existenziell wichtigen Regeln.
Schon eine Situation, in der ein Übergriff gewissermaßen technisch möglich ist, muss gemieden werden. Weil grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass sich eine betroffene Frau nicht offenbaren würde, ist sie auch gegenüber einem ungerechtfertigtem Verdacht machtlos. Ein solcher Verdacht kann ohne weiteres lanciert werden. Darin besteht ein zusätzlicher Grund, die Nähe der Moslems zu meiden.
Der Großteil der Yeziden des Nordirak lebt in Dörfern, die durchweg ausschließlich von Yeziden bewohnt werden. Die yezidischen Dörfer befinden sich in der Gemeinde Baadre, in den „Modelldörfern“ Sharia und Khanke sowie im Bezirk Zakho. Lediglich eine vergleichsweise kleine Zahl von ca. 100 Familien lebt in den Städten, überwiegend in Duhok, vereinzelt in Zakho und Semele. Das soziale Umfeld der yezidischen Frauen ist folglich yezidisch und die Gefahr, von Moslems im Alltagsgeschehen entführt zu werden, entsprechend gering.
Dokumentierte Entführungsfälle seit 1991 im KDP-Gebiet
Da Entführungen bei Yeziden aufgrund der schwere der Tat und der funktionierenden Kommunikation untereinander nicht unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit bleiben, ist davon auszugehen, dass es keine nennenswert weitere Fälle dieser Art gegeben hat, als die die nachfolgend beschrieben sind.
- Im Jahre 1993 sammelte ein yezidisches Mädchen Feuerholz in der Nähe ihres Dorfes Karawila. Dieses nicht allein von Yeziden bewohnte Dorf liegt im Bezirk Fishkhabur. Zwei moslemische Kurden haben sie mit einem PKW entführt und beabsichtigten, sie in die Türkei zu verschleppen. Auf dem Weg dahin mussten sie an einem Kontrollpunkt anhalten. Das im Kofferraum verstaute yezidische Mädchen konnte auf sich aufmerksam machen und wurde von den Peshmergas befreit. Sie wurde der Familie übergeben. Die Entführer wurden nicht verurteilt.
- Im Juli 2000 wurden in der Stadt Duhok zwei yezidische Mädchen entführt. Obwohl die Namen der Entführer bekannt waren und eine entsprechende Anzeige bei den Behörden gemacht wurde, konnten die Mädchen nicht befreit werden.
- Im Mai 1996 wurde ein yezidisches Mädchen aus der im Zentralirak liegenden Stadt Eyn Sufne (Bezirk Sheikhan) entführt und die von der KDP verwalteten Siedlung Cire gebracht. Die Entführung wurde von den Moslems als Heldentat gefeiert. Man rühmte sich, mit dieser Tat ein Mädchen aus der Ungläubigkeit befreit zu haben. Der Vorsitzende der KDP, Mesud Barzani, veranlasste persönlich auf Intervention der Yeziden, dass das Mädchen durch Peshmergas befreit wurde. Bevor es zur geplanten Übergabe an die Familie kam, wurde es erneut entführt. Der Imam der Siedlung Cire rief die Moslems zum „heiligen Krieg“ gegen die „gottlosen“ Yeziden auf. Die Dorfbewohner bewaffneten sich, stürmten das KDP-Büro in Cire und entrissen den Peshmergas das yezidische Mädchen. Das Mädchen konnte nicht wieder befreit werden und die Täter wurden nicht verurteilt. Die Bemühungen von Barzani waren somit erfolglos.
Es muss jedoch hinsichtlich sexueller Belästigungen von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, weil diese Vorfälle wegen der geschilderten Konsequenzen von den betroffenen Frauen nicht berichtet werden. Sofern die Vorkommnisse im Familienkreis bekannt sind, werden sie gleichwohl dem Umfeld aus Scham verschwiegen.
Frauen berichten glaubhaft darüber, dass sie häufig bei Marktbesuchen schweren Kränkungen, vornehmlich sexueller Art, ausgesetzt sind. Beispielhaft für in den Städten lebende Yeziden ist auch folgender Fall: Eine yezidische Frau aus Dohuk war gezwungen, ihr plötzlich schwer erkranktes Kind in ein Krankenhaus zu bringen. Da ihr Mann nicht zugegen war, ging sie auf die Straße und hielt ein Taxi an. Dessen Fahrer erkannte die Religionszugehörigkeit an der für yezidische Frauen typische Kleidung. Er versuchte, die Hilflosigkeit der Frau auszunutzen und forderte für die Beförderung eine sexuelle Handlung ein. Die Frau verweigerte sich.
Zusammenfassung
Die yezidische Frau muss mit Entführung und Vergewaltigung rechnen, sobald sie sich ungeschützt in ein moslemisches Umfeld begibt. Die Hemmschwelle für Moslems ist gering, weil derartige Taten im Bewusstsein eher positiv besetzt sind und yezidische Frauen als Freiwild gelten. Allein die Gefahr einer größeren Gegenwehr – etwa in den Dörfern – wird respektiert. Daher vermeiden es die Yeziden grundsätzlich und nachhaltig, Frauen einer solchen Situation auszusetzen.
Telim Tolan Sahap Dag  |