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Türkei

  Stellungnahme: Yeziden Türkei Juni/06

Stellungnahme: Yeziden Türkei Februar/06

Drei Kreuze im Pass bedeutet Yezide
 


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Drei Kreuze im Pass bedeutet Yezide



Anonymisierter türkischer Ausweis (Nüfüs) eines Yeziden.


Beglaubigte Kopie des Erlasses der türkischen Regierung.

Telim Tolan

 

Die yezidische Religion tragen wir nicht in ihren Nüfüs (türk. Personalausweis) ein“, so die einhellige Aussage der türkischen Standesbeamten, auf den Wunsch von Yeziden um einen entsprechenden Vermerk in ihrem türkischen Personalausweis. Hierzu muß man wissen, daß im Gegensatz zum deutschen Ausweis eine Eintragung der Religionszugehörigkeit im türkischen Ausweis vorgeschrieben ist. Bei der Ablehnung stützen sich die Beamten auf einen Erlaß (s. unten) des Amtes für religiösen Angelegenheiten (türk.: T.C . diyanet isleri baskanligi) vom 10.01.80. Aber auch vor diesem Erlaß gab es hierzu keine einheitliche Regelung. Die Yeziden waren stets der Willkür der türkischen Staates ausgesetzt. Nicht selten wurden aufgrund der Verachtung des Yezidentums in dem vorgesehen Feld im Nüfüs Islam als Religion oder drei Kreuze eingetragen. Damit sollten die Yeziden als eine Sekte des Islams beziehungsweise Ungläubige gekennzeichnet werden. Diese Negierung des Yezidentums zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Türkei und macht Sinn, wenn man die Anti-Kurdenpolitik der Türkei analysiert.

 

Die Yeziden wurden vom türkischen Staat nicht „nur“ diskriminiert, weil Sie Kurden waren, sondern insbesondere war es der Türkei ein Dorn im Auge, daß die Yeziden nicht zum Islam konvertiert sind, wie über 90 % der Kurden, sondern ihre kurdische Religion beibehalten haben. Das Yezidentum anzuerkennen hätte bedeutet, kurdische Religionsweisen und ihre Kultur zu akzeptieren. Im Gegensatz zum Islam sind die Gebete im Yezidentum in kurdischer Sprache abgefaßt. Unmöglich aus der Sicht des türkischen Staates, in dem bis vor kurzem allein der Gebrauch der kurdischen Sprache dem Seperatismusvorwurf anhing und damit unter Strafe gestellt war. Auf der Lausanner Konferenz 1923, in der nach dem 1. Weltkrieg die Neuordnung des Nahen Ostens festgelegt und das Recht der Kurden auf einen eigenen Staat zunichte gemacht wurde, forderten die Engländer von dem damaligen türkischen Delegationsleiter und späteren Präsidenten der Türkei Inönü, daß die Yeziden wie christliche Armenier (1917 wurden 1,5 Millionen von den Türken ermordet) in der Türkei einen besonderen Schutz genießen mußten. Inönü wehrte jedoch diese Bedingung mit der Begründung ab, daß die yezidische Religion lediglich eine kurdisch-moslemische Sekte und somit einem solchen Status nicht würdig sei.

 

Wenn in Deutschland immer noch viele führende Politiker Rücksicht auf die internationale Integration ihres türkischen Verbündeten nehmen, so muß die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts zu den Asylanträgen yezidischer Kurden wie eine schallende Ohrfeige für die Türkei zu verstehen sein.

Ömer Akdeniz, ein türkischer Anwalt aus Istanbul, sieht in dem oben genannten Erlaß vom 10.01.1980 einen Verstoß gegen bestehende Gesetze. Er bezieht sich dabei auf den Artikel 24 der türkischen Verfassung aus dem Jahre 1982, in dem die Türkei erklärt: "Jeder Mensch ist in seiner Würde, religiösen Überzeugung und Meinung frei". "Der Erlaß aber diskriminiert die yezidische Minderheit und behindert die Yeziden bei ihrer Glaubensausübung", so der türkische Anwalt. Er beabsichtigt gegen diese erstöße juristisch vorzugehen. In einem Gespräch mit der DÊ aüßerte er sich über Motivation und Ziele seiner Initiative: „Es ist beschämend, daß eine Jahrtausende alte Religionsgemeinschaft wie die der Yeziden nicht geschützt wird. Mein Ziel ist es, daß die yezidische Religion öffentlich als mit dem Islam gleichberechtigte Religionsgemeinschaft anerkannt wird.“ Sollte dieses Ziel erreicht werden, so müsse die Türkei für einen besseren Schutz der Yeziden vor Übergriffen fanatischer Moslems sorgen. Im Konkreten bedeutet dies, daß auch die heiligen Stätten der Yeziden bewahrt werden müßten.

Unterstützt wird seine Initiative von dem Menschenrechtsverein in der Türkei und einigen anderen Anwälten. Akdeniz gibt sich in seiner Forderung sehr entschlossen. „Selbst die Bahais und die Zeugen Jehovas haben ihre Rechte vor Gericht durchgesetzt und sind als öffentliche Religionsgemeinschaft anerkannt. Warum sollten dann nicht die Yeziden zu ihrem verdienten Recht kommen?“, gibt er zu verstehen. Bei einer Ablehnung der türkischen Justiz ist er bereit, einen besonderen Schutzstatus bei der Europäischen Komission für Menschenrechte und dem Eurpäischen Gerichtshof einzuklagen. "Schließlich hat sich die Türkei in mehreren internationalen Verträgen unter anderem in der "Pariser Charta für ein neues Europa" (Fortsetzung der KSZE) zusammen mit 34 anderen Staaten zum Schutz der Minderheiten verpflichtet", so Akdeniz. Außerdem erhofft er sich, daß die türkischen Medien auf die Yeziden aufmerksam werden und damit vielleicht zum besseren Verständnis über die Yeziden beitragen. Viele Türken glauben z.B., daß die Yeziden Anhänger des Bösen seien.

 

Herr Akdeniz gibt ausdrücklich zu verstehen, daß er mit dieser Initiative keine politischen Ziele verfolgt. Ihm geht es als Rechtsanwalt um die Rechtsprechung. Schließlich bekenne die Türkei sich zum Laizismus, der Trennung zwischen Staat und Religion. Außerdem gehe es hier um die Einhaltung von Menschenrechten. Der Einsatz hierfür sei nicht politisch, sondern müsse selbstverständlich sein, gibt er zu bedenken.

 

Damit Akdeniz aber überhaupt juristisch gegen diesen Erlaß vorgehen kann, muß er den Auftrag von möglichst vielen Yeziden erhalten, vor Gericht in dieser Angelegenheit sprechen zu dürfen. Deswegen befindet sich Akdeniz zur Zeit in Deutschland, um die Yeziden von seiner Intiative zu überzeugen.

 

Erste Reaktionen aus der Gesellschaft deuten auf eine grundsätzliche Akzeptanz der Yeziden für die Initiative hin. Aber nicht alle stehen der Initiative offen gegenüber. Einige stellen den Sinn dieses Vorhabens in Frage. „Für wen soll dieses Recht erkämpft werden, wenn 95% der Yeziden aufgrund der staatlich tolerierten Unterdrückung aus der Türkei geflüchtet sind?“ geben Kritiker zu bedenken.

 

Erlass der türkischen Regierung

 

DIK/ D4-2/80

Türkische Republik

Amt für religiöse Angelegenheiten Ankara

10. Januar 1980

An das Ministerium

für innere Angelegenheiten

Generaldirektion für Meldewesen

 

Betreff: Ihre Schreiben vom 14. Dezember, Nr.: 621/33060

 

Das im 1. Jahrhundert nach Hedschra [622 n. Chr., Beginn der islamischen Zeitrechnung] entstandene Yezidentum stellt eine Untergruppe der Ibdi von Haridschie dar. Aus diesem Grund hat das Yezidentum mit dem Christentum und Judentum keine Verbindung, sondern ist aus einer Untergruppe der islamischen Gruppierungen hervorgegangen.

 

Innerhalb der islamischen Gruppierungen gibt es zum einem Personenkreise, die am islamischen Glauben festhalten und zum anderen Personenkreise, die sich auf Grund ihrer Überzeugung vom Islam distanzieren.

 

Nach eingehender Untersuchung wird in dieser Hinsicht hiermit angeordnet, daß in das für Religionen vorgesehene Feld der Personalausweise unserer Bürger und Bürgerinnen, in deren Personenstandsregister vorher Yezide eingetragen wurde, nach ihrer Einwilligung Islam eingetragen wird.

 

Mit der Bitte zur Kenntnisnahme!

 

Gez. Vadulah Güven gez. Tayyar Altikulac

Stellvertr. Leitender Beamter Direktor des Amtes für

des Meldewesens religiöse Angelegenheiten

 

Aus dem Türkischen ins Deutsche übersetzt.

Die uns vorliegende beglaubigte Kopie des Erlasses stammt vom Yeziden Mustafa Bulut. Er wurde 1989 Opfer eines hinterhältigen Attentates mit eindeutig anti-yezidischer Motivation.

 

Der Artikel erschien erstmalig in der Print-Ausgabe der Dengê Êzîdiyan, Nr. 5 in 1996


 

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