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yeziden.de Menschenrechte Georgien Kein Recht der georgischen Yeziden auf Asylgewährung in der BRD   

Kein Recht der georgischen Yeziden auf Asylgewährung in der BRD

Rechtsanwalt Rainer Hofemann

 

Mehrere hundert Familien haben in der Bundesrepublik Deutschland um politisches Asyl nachgesucht. Fast ausnahmslos ist ihnen politisches Asyl in der BRD nicht gewährt worden. Lediglich in einzelnen Entscheidungen sind Abschiebehindernisse bezogen auf Georgien bejaht worden. Ursächlich für diese Lage sind

 

  1. die spezielle Ausdifferenzierung des deutschen Asylrechts zwischen staatlicher und nicht staatlicher Verfolgung,
  2. die extrem ungünstige Auskunftslage des Auswärtigen Amtes (AA) zur Verfolgung von Yeziden in Georgien.

 

Das AA beschönigt in seinen Lageberichten seit Jahren die Lage der religiösen Minderheiten in Georgien. Das AA ist an einem guten freundschaftlichen Verhältnis Georgiens zur Bundesrepublik interessiert. Aus diesem Grunde scheint das AA genötigt zu sein, mit äußerster Rücksicht die wahre Menschenrechtslage in Georgien darzustellen.

 

Mit dem 24.09.2001 ist der parlamentarischen Versammlung des Europarates ein umfassender Bericht zur Menschenrechtslage in Georgien vorgelegt worden. Auf der Grundlage dieses Berichts hat der Europarat eine Entschließung gefaßt und Georgien aufgefordert, viele gravierende Mißstände abzustellen. In dem Bericht wird auch der Vorwurf erhoben, Georgien tue nichts, um religiöse Minderheiten zu schützen. Namentlich werden dort die Zeugen Jehovas genannt. Dies bedeutet aber nicht, dass auch noch andere religiöse Minderheiten in Georgien politischer Verfolgung ausgesetzt sind. Das AA wird auf dem Hintergrund des Berichtes der Europaparlamentarier nicht umhinkommen, seine Auskunftslage zu überprüfen und den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

Das deutsche Asylrecht differenziert zwischen staatlicher und nicht staatlicher Verfolgung. Obwohl in zahlreichen Verfahren differenziert und detailliert nachgewiesen worden ist, dass die betroffenen Yeziden Opfer von Übergriffen von Polizisten waren, sieht die Rechtsprechung in der BRD diese Übergriffe immer nur als Einzelfälle.

 

Das Recht der benachbarten europäischen Staaten kennt diese Differenzierung nicht. Aus Sicht der Gerichte der Nachbarstaaten kommt es nicht darauf an, ob der Staat die Übergriffe zu verantworten hat oder nicht. Demgemäß reichen allein die Übergriffe und deren Anzahl aus, um eine politische Verfolgung zu bejahen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 06.11.2001 zur Reform des Ausländer- und Asylrechts hebt diese Differenzierung auf.

 

Der Entwurf der Richtlinie der Europäischen Kommission vom 12.09.2001 sieht die im Recht der BRD verankerte Differenzierung zwischen staatlicher und nicht staatlicher Verfolgung ebenfalls nicht. Es bleibt abzuwarten, wie auf der Grundlage des neuen Rechts in Zukunft Entscheidungen getroffen werden. Sofern sich erste Anhaltspunkte dafür abzeichnen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch gesetzt wird, ergibt sich die zwingende Forderung nach einem Abschiebeschutz von Yeziden nach Georgien.

 

Die Auskunftspraxis des AA ist nicht unumstritten. So wurde das AA erst jüngst von dem Petitionsausschuß des Bundestages aufgefordert, seine Auskunftspraxis zu überdenken.

 

Kontakt

Rechtsanwalt Rainer Hofemann Stapenhorststr. 49

D-33615 Bielefeld, Germany

Telefon: +49(521)124071


 

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