Stellungnahme an das VG Meiningen zu Yeziden in Georgien
Yezidisches Forum e.V.
Eidechsenstr. 19
26133 Oldenburg
Oldenburg, 13.11.1999
An
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Mühlgasse 2
65183 Wiesbaden
Gutachterliche Stellungnahme zum Verwaltungsstreitverfahren
X Y, geb. in 1966, Tiflis, Georgien ./. Bundesrepublik Deutschland
Ihr Zeichen: 1 E / 96.A(1)
Hier: Ihr Schreiben vom 12.08.1999
Sehr geehrte Frau Richterin,
nach Rücksprache mit dem Sheikh Mirzoev A. können wir bestätigen, daß Herr X Y, geb. am 07.11.1966 in Tiflis in Georgien, dem yezidischen Glauben angehört. Die Familie ist dem aus Georgien geflüchteten Sheikh bekannt.
Wir haben mehrere Gespräche mit den Sheikhs (yezidischer Geistlicher) Fatgan K., Alexander M., Jurij A. und Mamed K. sowie dem Murid (yezidischer Laie) Herrn Tscholi A. geführt und können Ihnen aufgrund dieser Gespräche die nachstehenden Angaben machen:
Die o.g. Sheikhs sind führende Repräsentanten der jetzt in der Bundesrepublik lebenden Yeziden. Vor seiner Flucht war Sheikh Fatgan K., jetzt wohnhaft in Hiddenhausen bei Herford, einer der religiösen Führer der Yeziden Georgiens.
Seit Jahren bemühen wir uns darum, Kenntnisse über die Situation der Yeziden in Georgien zu sammeln. Es sind persönlich zahlreiche Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen, die an Yeziden begangen wurden, bekannt geworden. Herr Fatgan K. und Herr Alexander Mirzoev sowie andere in Deutschland lebenden Sheikhs haben sich wiederholt an das yezidische Kulturforum in Oldenburg gewandt zwecks Unterstützung.
Die oben genannten Sheikhs beziffern die am Ende der Sowjetunion in Georgien lebenden Yeziden mit 22.000 bis 25.000. Sie berufen sich bei diesen Zahlen auf eine Schätzung der Gesellschaft Ronahi.
Zahlreiche Personen sind abgewandert. Im besonderen Maße von der Abwanderung und Flucht sollen betroffen sein Yeziden, Assyrer, Juden und Griechen. Von Abwanderungstendenzen sind aus Sicht der religiösen Führer der Yeziden lediglich ethnische und religiöse Minderheiten betroffen. Die Zahl der in Georgien verbliebenen Yeziden wird von den Sheikhs auf maximal Zweitausend geschätzt.
Die religiösen Führer schildern, daß die Religion zu Zeiten der UdSSR Jahrzehnte nur im geheimen praktiziert werden konnte. Von 1937 bis 1956 soll die yezidische Religion stark unterdrückt worden sein. Die Religionsausübung soll weitgehend unmöglich gewesen sein.
Sowohl 1937 als auch 1947 soll es zu massiven Deportationen von Yeziden gekommen sein. Von den Deportationen sollen im besonderen Maße politisch mißliebige Personen und Personen, die die yezidische Religion oder eine andere Religion offen praktizierten. Im besonderen Maße sollen die Sheikh-Familien betroffen gewesen sein. Die Deportationen der Yeziden erfolgten nach Kirgisien und Kasachstan. Der Sheikh Fatgan K. schildert, daß auch sein Großvater deportiert wurde. Seinerzeit soll es religiöse Pflicht der Sheikhs gewesen sein, die traditionelle Barttracht zu tragen. Diese sei ihnen teilweise entfernt worden. Von den Deportationen seien nicht nur Sheikhs sondern auch Pir’s und Muriden betroffen gewesen.
Von 1956 bis 1958 habe sich die Situation gebessert. Die Yeziden durften Religion und Tradition behalten.
1958 bis 1989 soll sich die Lage der Religionsausübung normalisiert haben. Den Yeziden soll es wirtschaftlich nicht sonderlich gut gegangen sein. Sie sollen jedoch die Möglichkeit gehabt haben, Tradition und ihre Kultur auszuüben. Die yezidischen Traditionen sollen belächelt worden sein. Eine gezielte Unterdrückung soll aber nicht stattgefunden haben.
Die Einwanderung der Yeziden nach Georgien erfolgte regelmäßig nach 1915/1916. Seinerzeit sollen Yeziden keine Möglichkeit bekommen haben, Schulen zu besuchen. Ausbildungsmöglichkeiten waren für sie nicht vorhanden. Die ältere Generation verfügt deshalb über keine Schulbildung. Sie konnte weder Lesen noch Schreiben.
Ende des Krieges soll es möglich gewesen sein, Schulen zu besuchen. Teilweise aber nur gegen Zahlung von Bestechungsgeldern. Das Angebot, ab Ende des Krieges Schulen zu besuchen, soll von den Yeziden nur in geringem Umfange wahrgenommen worden sein, da tägliche Probleme, wie die Sicherung des Lebensunterhaltes usw. im Vordergrund gestanden haben. Ab Anfang 1960 bis 1970 soll in Tiflis eine Schule mit zwei Klassen für Yeziden zur Verfügung gestanden haben. Yeziden dieser Schule wurden in kurdischer Sprache (Kurmanci-Dialekt) unterrichtet. Musik und Kultur der Yeziden wurden weitergeben. Die Ausbildung soll durch den Lehrer Bachtscho Slojan erfolgt sein. In dieser Zeit sollen Yeziden im wesentlichen niedrige Arbeit verrichtet haben. Sie übten überwiegend die Tätigkeit eines Straßenfegers aus. Teilweise waren sie Bahnarbeiter und verlegten Gleise. Grundsätzlich sollen Yeziden insoweit unterdrückt gewesen sein, daß sie nur solche Arbeiten aufnahmen, welche Georgier nicht ausüben wollten. Fast ausnahmslos war es Yeziden nicht möglich, ein Studium aufzunehmen.
Die Sheikhs K. und Mirzoev schätzen die Zahl der Personen yezidischen Glaubens, die die Möglichkeit erhielten, ein Studium aufzunehmen auf etwa 1 Promille der Gesamtbevölkerung. Sobald ein Studium aufgenommen werden konnte, war dies überwiegend nur gegen Zahlung von Bestechungsgeld möglich. Als Personen mit akademischer Ausbildung werden drei yezidische Ärzte genannt. Diese sollen in Rußland studiert haben sowie zwei Physiker. Es wird darüberhinaus eine Frau genannt, die Geschichte studiert hat.
Das Ausüben einer sozial höheren Stellung soll nur unter Verleugnung der eigenen Identität möglich gewesen sein. Angesprochen wurde das Schicksal des Fußballspielers Guran Adjoev. Dieser spielte bei Dynamo Tiflis. Die Aufnahme in die georgische Nationalmannschaft soll nur durch Aufgabe seines auf die Herkunft hindeutenden Namens möglich gewesen sein.
In der kommunistischen Partei soll es praktisch keine Yeziden gegeben haben. Im Polizeiapparat waren einige wenige Yeziden tätig. Diese Stellen in den Apparaten sollen nur gegen Bestechung erlangt worden sein. Grundsätzlich waren Yeziden im Staatsapparat nicht vertreten. Auch nach der Perestroika erfolgte keine Änderung. Die Sheikhs vertreten die Auffassung, daß nur derjenige eine berufliche Chance gehabt habe, der seine yezidische Identität und auch den auf die Herkunft hindeutenden Namen verleugnet habe.
Nach 1989 sei das Vorhandensein unterschiedlichster Nationalitäten deutlich geworden. Es habe sich ein zum Teil extremer Nationalismus entwickelt. Es sei zu massiven Übergriffen gekommen. Die Sheikhs verweisen darauf, daß unter ihrer Mitwirkung die in der Anlage befindliche Dokumentation des Anwaltsbüros Hofemann, Hirte-Piel und Stahmann erstellt worden ist. Sie geben an, daß die dort genannten Gewalttaten ihnen überwiegend bekannt seien.
Grundsätzlich habe es in Georgien keine religiösen Zentren der Yeziden gegeben. Die yezidische Religion ist schriftlich nicht fixiert. Kultur und Religion beruhen ausschließlich auf Überlieferung im wesentlichen durch die Sheikhs.
Es existieren drei Sheikh-Familien mit einem Oberhaupt. Den jeweiligen Sheikhs sowie dessen Angehörigen, die gleichfalls religiöse Aufgaben wahrnehmen, sind Pir-Familien sowie Muriden zugeordnet.
Änderungen der Zuordnung sind praktisch nicht möglich. Yeziden, die einer bestimmten Familie oder einem bestimmten Stamm zugeordnet sind, dürfen ausschließlich von diesen Sheikh bzw. der entsprechenden Sheikh-Familie betreut werden. Eine Betreuung durch eine andere Sheikh-Familie stellt sich als Sünde dar.
Bis 1989 lebten die Yeziden mit ihren jeweiligen Sheikh- und Pir-Familien in einer religiösen und kulturellen Gemeinschaft. Der jeweilige Sheikh war nicht nur für die religiösen Belange der Muriden und Pir’s zuständig. Er hatte darüberhinaus die Verantwortung in Krisensituationen für die Familien der Pir’s und Muriden zu sorgen. Das System stellte sich nicht nur als ein religiöses Beziehungsgeflecht dar, sondern auch als ein wirtschaftliches Versorgungssystem. Nach 1989 ist dieses Gefüge weitgehend auseinandergebrochen. Durch die Flucht der Sheikhs und vieler Pir’s und Muriden ist ein religiöses Leben in Georgien für die dort lebenden Yeziden praktisch unmöglich geworden. Die in Georgien verbliebenen Yeziden sind überwiegend nicht stark religiös orientiert. Es erscheint den in der Bundesrepublik lebenden Sheikhs fraglich, ob noch eine ausreichende Versorgung der Yeziden gemessen an den religiösen Maßstäben der Religion möglich ist.
Aktuell ist nicht bekannt, ob und inwieweit aus den jeweiligen drei Stämmen noch Sheikhs in Georgien bzw. Tiflis leben.
Die nach den religiösen Gesetzen vorgeschriebene Betreuung dürfte aus Sicht der hier lebenden Sheikhs nicht mehr möglich sein. Für den Fall der Rückkehr muß auch davon ausgegangen werden, daß das einmal vorhandene religiöse Versorgungskonzept nicht mehr aufgebaut werden kann. Hinzukommt, daß viele religiöse Führer auch in Drittstaaten, insbesondere nach Rußland geflohen sind. Eine Rückkehr nach Georgien erscheint diesen ausgeschlossen. Die hier in Deutschland lebenden religiösen Führer halten es für ausgeschlossen, nach Georgien zurückkehren zu können. Sie selbst gehen davon aus, daß sie für den Fall einer Zwangsrückkehr Zuflucht in einem Drittstaat suchen würden.
Zusammenfassend kommen wir unter Bezugnahme auf die o.g. Gesprächsinhalte und der intensiven Analyse weiterer Quellen und Auskünfte (s. Anlage) zu folgenden Ergebnissen, die in der bereits angesprochenen Dokumentation der Rae Hofemann, Hirte-Piel und Sthamann wiederzufinden sind:
- Yeziden sind im höherem Maße als andere Personen und Minderheiten in häufigerem Maße Kapitalverbrechen, insbesondere Tötungsdelikten, schweren Rauben, Sexualdelikten, Erpressungen sowie gefährlichen und schweren Körperverletzungen ausgesetzt.
- An diesen Straftaten sind in hohem Maße Mitarbeiter der georgischen Polizei beteiligt, diese darüber hinaus Yeziden ohne Rechtsgrund mißhandeln, ihnen Straftaten unterschieben, sie erpressen und in Wohnungen und Geschäften überfallen.
- Nationalistische Georgier versuchen in sehr starkem Maße, Yeziden durch sexuelle Übergriffe, schwere oder gefährliche Körperverletzungen, durch Sachbeschädigungen oder Bedrohungen aus ihren Wohnungen zu vertreiben, um sie zu veranlassen, das Land zu verlassen.
- Yeziden werden bei der Ausübung ihrer Wehrpflicht von anderen Soldaten und Vorgesetzten beschimpft und mißhandelt.
- Yeziden werden in ihrer Religionsausübung durch nationalistische Georgier sowie Angehörige der Polizeibehörden häufig gestört. Gräber von Yeziden werden geschändet, Hochzeiten werden überfallen, sonstige yezidische Feste werden gestört.
- Das religiöse Existenzminimum der Yeziden ist in Georgien nicht mehr sichergestellt. Durch die Zerstörung der religiösen Strukturen der Yeziden in Georgien ist dort auf Sicht ein religiöses Leben der Yeziden gemessen an den traditionellen Formen und Riten aus Sicht der Sheikhs nicht mehr möglich.
- Die religiösen und weltlichen Führer der Yeziden, sofern sie sich für die Belange ihrer Leute einsetzen, laufen im erhöhten Maße Gefahr, Opfer der vorgenannten Übergriffe zu werden.
- Yeziden werden in Georgien im Berufsleben gegenüber Georgiern benachteiligt, wie insbesondere im öffentlichen Dienst. Es bestehen für Yeziden ohne Aufgabe ihrer religiösen Identität keine Aufstiegsmöglichkeiten. Die Chancen zur Beschäftigung sind minimal. Sie werden im georgischen Bildungssystem ohne Rücksicht auf ihre Qualifikation schlechter bewertet als Georgier.
- Der georgische Staat ist nicht Willens, Yeziden in ausreichendem Maße zu schützen. Der Staat ergreift keine wirksamen Maßnahmen, um die elementaren Lebens- und Grundrechte der Yeziden sicherzustellen.
- Der georgische Staat ist in der Lage, die Übergriffe an Yeziden zu unterbinden. Beschwerden der Yeziden bei den Behörden aller Instanzen führen dazu, daß weitere Übergriffe der in Ziffer 1 bis 7 genannten Art folgen.
- Yeziden haben nicht die Möglichkeit, durch Umzug in andere Landesteile auszuweichen.
- Die überwiegende Yezidenzahl der 1989 in Georgien lebenden Yeziden das Land hat bereits das Land verlassen. Die Rückkehrer, d.h. die Yeziden, die aus europäischen Staaten abgeschoben werden, verlassen sofort wieder das Land.
Für etwaige Rückfragen und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Yezidisches Forum e.V. 
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